Energiebedarfsausweis

 

Bei Gebäuden bei denen der Bauantrag vor dem 01. November 1970 gestellt wurde und die nicht die Wärmeschutzverordung vom 01. November 1970 erfüllen, muß ein Energieausweis auf Grundlagen des Bedarfs ausgestellt werden. Denkmäler und kleine Gebäude (Gartenlaube) sind von der Pflicht befreit.

 

Der Energiebedarfsausweis hat den Vorteil, unterschiedliche Gebäude miteinander vergleichen zu können. Zudem wird Anstoß dazu gegeben, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu verringern, die Energieeffizienz zu erhöhen und damit den Ausstoß von C02 (Kohlendioxid) zu vermindern.

Wer den Energiebedarf des Gebäudes genau kennt, kann diesen anhand einer energetischen Skala bewerten und gezielt vorgeschlagene Maßnahmen zur Energieeinsparung ergreifen. Somit können Kostensenkungsmaßnahmen für Heizung, Beleuchtung usw. vorgeschlagen und nachfolgend in Angriff genommen werden. Die folgende Bildergalerie zeigt den 6-seitigen Energiebedarfsausweis, wie er von TZWL oder der Fachhochschule Dortmund (Labor für technische Gebäudeausrüstung) ausgestellt wird.