Luftdichtheit von Gebäuden

Die Luftdichtheit von Gebäuden wird schon seit dem 1. Februar 2002 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) gefordert. Unter Luftdichtheit versteht man die durchgängige Luftdichtheitsebene, die das Gebäude von der Innen- zur Außenseite luftdicht abgrenzt.

Wie luftdicht ein Gebäude ist, lässt sich mit Hilfe einer Blower Door - Messung ermitteln. Obwohl eine ausreichende Luftdichtheit bei Neubauten und Sanierungen im Wohnungsbestand bereits seit Jahren gesetzlich gefordert ist, findet eine praktische Umsetzung nach wie vor nur unzureichend statt.

 

 

Vorteile einer luftdichten Gebäudehülle

  • Reduzierung von Heizkosten
  • Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten
  • Vermeidung von Bauschäden durch Tauwasser
  • Vermeidung von Schimmelpilzbildung
  • Gewährleistung einer optimalen Funktionalität einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Verbesserung des Wohnklimas durch:

     

    • Steigerung der Luftqualität
    • Vermeidung von Zugluft
    • Vermeidung von Kaltluftseen
    • Verbesserung des Schallschutzes

 

Weitere Beiträge...

  1. Blower Door - Messung
  2. Normen

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