Luftdichtheit von Gebäuden
Bild - Dichtheitstest an Gebäuden
Die Luftdichtheit von Gebäuden wird seit dem 1. Februar 2002 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) gefordert.
Unter Luftdichtheit versteht man die durchgängige Luftdichtheitsebene, die das Gebäude von der Innen- zur Außnseite luftdicht abgrenzt.
Wie luftdicht ein Gebäude ist, lässt sich mit einer Blower-Door-Messung ermitteln.
Obwohl eine ausreichende Luftdichtheit bei Neubauten und Sanierungen im Wohnungsbestand bereits seit Jahren gesetzlich gefordert ist, findet eine praktische Umsetzung nach wie vor nur unzureichend statt.

Die Vorteile einer korrekt hergestellten Luftdichtheit sind:
  • - Reduzierung von Heizkosten
  • - Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten
  • - Vermeidung von Bauschäden durch Tauwasser
  • - Vermeidung von Schimmelpilzbildung
  • - Gewährleistung einer optimalen Funktionalität einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • - Verbesserung des Wohnklimas durch:
    • - Steigerung der Luftqualität
    • - Vermeidung von Zugluft
    • - Vermeidung von Kaltluftseen
    • - Verbesserung des Schallschutzes

>>>TZWL-Ansprechpartner: Sebastian Müller

>>>TZWL-Ansprechpartner: Björn Jansen