
Die Luftdichtheit von Gebäuden wird schon seit dem 1. Februar 2002 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) gefordert. Unter Luftdichtheit versteht man die durchgängige Luftdichtheitsebene, die das Gebäude von der Innen- zur Außenseite luftdicht abgrenzt.
Wie luftdicht ein Gebäude ist, lässt sich mit Hilfe einer Blower Door - Messung ermitteln. Obwohl eine ausreichende Luftdichtheit bei Neubauten und Sanierungen im Wohnungsbestand bereits seit Jahren gesetzlich gefordert ist, findet eine praktische Umsetzung nach wie vor nur unzureichend statt.