Dichtheitsprüfung

Die Dichtheitsprüfung dient zur Bestimmung von Leckagen an Wohnungslüftungsgeräten. Geräteinterne Leckagen sorgen dafür, dass in der Abluft enthaltene Luftinhaltsstoffe der Zuluft beigemengt werden. Dadurch ist ein hygienisch unbedenkliches Lüften nicht mehr gewährleistet. Externe Leckagen, also Undichtheiten des Gerätes zum Aufstellraum, sorgen für unnötigen Stromverbrauch.

Für eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung eines Wohnungslüftungsgerätes durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt) ist intern und extern je eine maximale Leckage von 5% des mittleren Einsatzbereiches erlaubt. Dieser Grenzwert ist ebenfalls eine Voraussetzung für eine Zulassung eines Wohnungslüftungsgerätes in einigen Bundesländern Österreichs. Bei einer angestrebten Zulassung durch das Passivhausinstitut (PHI) reduzieren sich diese Grenzwerte auf 3%.

Bei der externen Dichtheitsprüfung werden die Leckagen über das Gehäuse bestimmt. Die interne Dichtheitsprüfung ermittelt die Leckagen zwischen Aussen-/Zulufttrakt sowie Abluft-/Fortlufttrakt.

Je nach Bau- und Funktionsweise des Gerätes und Art der Energierückgewinnung gibt es zwei unterschiedlich Methoden zur Realisierung der internen Dichtheitsprüfung. Bei Geräten mit Rotationswärmeübertragen wird die Indikatorgasmethode verwendet. Bei allen unbeweglichen Wärmeübertragern lässt sich die einfachere Nordtestmethode verwenden.

 

>>>TZWL-Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Taner Özbiyik

>>>TZWL-Ansprechpartner: Michael Köntopp