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Lüftungstechnische Prüfung |
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Die Lüftungstechnische Prüfung dient der Ermittlung des Stromverbrauchs für die Luftförderung und einer energieoptimierten Einregelung der im Wohnungslüftungsgerät verbauten Ventilatoren. Hierbei werden drei Messgrößen aufgenommen und für den Geräteeinsatzbereich bewertet. Diese sind:
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Leistungsaufnahme des Gerätes
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Geförderter Luftvolumenstrom
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Aufgeprägter Differenzdruck
Anhand dieser Größen werden folgende Aussagen getroffen:
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Volumenstrombezogener Hilfsenergiebedarf: Der volumenstrombezogene Hilfsenergiebedarf bemisst die eingesetzte elektrische Energie, die benötigt wird um 1 m³ Luft pro Stunde zu bewegen.
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Volumenstrombalance: Durch Abgleich von Zuluft und Abluft wird für eine gleichmäßige Be- und Entlüftung des Gebäudes gesorgt. In keinem Fall ist ein Überschuß der Zuluft gestattet, da sonst das Wohnungslüftungsgerät einen Differenzdruck von innen nach außen erzeugt und Luft durch etwaige Un-dichtigkeiten nach außen dringt. Dabei strömt feuchte, warme Luft an kalten Bauteilen der Gebäudehülle vorbei. Der in der Luft vorhandene Wasserdampf kondensiert und es bildet sich Feuchtigkeit innerhalb der Konstruktion. Dies erhöht das Risiko der Schimmelbildung, der Beschädigung der Konstruktion und einer Verringerung der Wärmedämmwirkung. Der Grenzwert des Abluftüberschusses liegt bei 10%.
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Druck- Volumenstromkennlinie: Durch Simulation von steigenden Druckverlusten werden die durch die Ventilatoren möglichen Volumenströme gemessen. Externe Druckverluste entstehen durch Windbelastungen (bei dezentralen Wohnungslüftungsgeräten) oder durch Lüftungsrohrsysteme (bei zentralen Wohnungslüftungsgeräten).
>>>TZWL-Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Taner Özbiyik
>>>TZWL-Ansprechpartner: Michael Köntopp
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