| Schallleistungsmessung |
|
Die Schallleistungsmessung ist für eine Zulassung des Wohnungslüftungsgerätes durch das Passivhausinstitut erforderlich. Bei einem Passivhaus sind die Wärmeverluste des Gebäudes minimal. Gleichzeitig wird dafür Sorge getragen, dass akustische Belastungen von außen und innen möglichst vermieden werden. Der Schallleistung von Wohnungslüftungsgeräten wird deshalb besondere Bedeutung zugemessen. Denn was bringt die Dämpfung von Außengeräuschen, wenn eine akustische Störquelle im Haus vorhanden ist? Bei der Prüfung wird die Schallleistung bestimmt, die über das Gehäuse des Wohnungslüftungsgerätes und zusätzlich über die Rohranschlußstutzen an das Luftkanalsystem abgegeben wird. In unterschiedlichen Frequenzbereichen werden dabei Schalldruckpegel aufgenommen und die zugehörigen Schallleistungspegel errechnet.
|
