Die Dichtheitsprüfung dient der Bestimmung von Leckagen an Wohnungslüftungsgeräten. Geräteinterne Leckagen sorgen dafür, dass in der Abluft enthaltene Luftinhaltsstoffe der Zuluft beigemengt werden. Dadurch ist ein hygienisch unbedenkliches Lüften nicht mehr gewährleistet. Externe Leckagen, also Undichtheiten des Gerätes zum Aufstellraum, sorgen für unnötigen Stromverbrauch.
Für eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung eines Wohnungslüftungsgerätes durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt) ist intern und extern je eine maximale Leckage von 5% des mittleren Einsatzbereiches erlaubt. Dieser Grenzwert ist ebenfalls eine Voraussetzung für eine Zulassung eines Wohnungslüftungsgerätes in einigen Bundesländern Österreichs. Bei einer angestrebten Zulassung durch das Passivhausinstitut (PHI) reduzieren sich diese Grenzwerte auf 3%.
Bei der externen Dichtheitsprüfung werden die Leckagen über das Gehäuse bestimmt. Die interne Dichtheitsprüfung ermittelt die Leckagen zwischen Aussen-/Zulufttrakt und Abluft-/Fortlufttrakt. Je nach Bau- und Funktionsweise des Gerätes und Art der Energierückgewinnung gibt es zwei unterschiedliche Methoden zur Realisierung der internen Dichtheitsprüfung. Bei Geräten mit Rotationswärmeübertragen wird die Indikatorgasmethode verwendet. Bei allen unbeweglichen Wärmeübertragern lässt sich die einfachere Nordtestmethode anwenden.
Die Lüftungstechnische Prüfung dient der Ermittlung des Stromverbrauchs für die Luftförderung und einer energieoptimierten Einregelung der im Wohnungslüftungsgerät verbauten Ventilatoren. Hierbei werden drei Messgrößen aufgenommen und für den Geräteeinsatzbereich bewertet. Diese sind:
Anhand dieser Größen werden folgende Aussagen getroffen:
Die thermodynamische Prüfung ist das Herzstück der gesamten Prüfung. Um die Effizienz des Wohnungslüftungsgerätes zu ermitteln, werden die thermodynamischen Betriebsbedingungen so simuliert, wie sie im praktischen Betrieb während einer Heizperiode auftreten. Nachstehende Tabelle (Tabelle 1) zeigt, welche Luftzustände für die Außen- und Abluft repräsentativ sind.
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Außentemperatur θAU in °C |
rel. Außenfeuchte φ in % |
Ablufttemperatur θAB in °C |
rel. Abluftfeuchte φ in % |
| -3 | 80 | 21 | 36 |
| +4 | 80 | 21 | 46 |
| +10 | 80 | 21 | 56 |
Tabelle 1 - Einzustellende Luftzustände bzgl. Außen- und Abluft
Die sich aus den Vorgaben ergebenden Luftzustände der Zuluft sowie der Fortluft werden für definierte Luftvolumenströme gemessen. Anhand der Messwerte können folgende Gerätekenngrößen ermittelt werden:
Die Trinkwarmwasserprüfung wird bei Wohnungslüftungsgeräten erforderlich, bei denen die Wärmepumpe nicht nur zur Erzeugung von Heizwärme vorgesehen ist, sondern auch zur Erwärmung von Trinkwarmwasser dient. Diese Geräte besitzen einen Wasserspeicher, dessen Inhalt mit Hilfe der Wärmepumpe erhitzt wird.
Im Rahmen der Prüfung wird anhand eines vorgegebenen Zapfprogramms die elektrische Energieaufnahme sowie die Zeit ermittelt, die die Wärmepumpe benötigt, um das Trinkwarmwasser von unterschiedlichen Anfangstemperaturen auf Solltemperatur zu erwärmen. Bestimmt wird außerdem die maximale Warmwassermenge, die sich bei einer Entnahme ergibt.
Es ergeben sich folgende Parameter bezüglich der Trinkwarmwassererzeugung:
Die Frostschutzprüfung dient zur Funktionskontrolle der vom Hersteller vorgesehenen Frostschutzstrategie. Bei Außenlufttemperaturen kleiner 0°C kann es zu einer Vereisung des Wärmeübertragers kommen, wodurch die Gerätefunktion und die Wärmerückgewinnnung am Wärmeübertrager beeinträchtigt wird. Bei starker Vereisung kann der Wärmeübertrager beschädigt werden. Die einem Gerät zugeordnete Frostschutzstrategie dient zur Vermeidung oder Verringerung besagter Effekte.
Bei der Prüfung wird eine Außenlufttemperatur von -3°C erzeugt und in fünf Minuten um maximal 1°K bis auf -12°C abgesenkt. Parallel dazu werden Temperaturen und Volumenströme messtechnisch erfasst und bewertet. Nach Abschluss der Prüfung wird das Gerät geöffnet und der Wärmeübertrager durch eine Sichtprüfung auf Vereisung kontrolliert.
